Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschätfsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingunen (AGB) sind für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“ genannt) und der Agentur Captiva Solutions GmbH (im Folgenden „Agentur“ genannt) wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen schriftlichen oder mündlichen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Mündliche Nebenabreden jeder Art, auch mit Vertretern oder Mitarbeitern der Agentur gelten als unverbindliche Vorbesprechungen, solange sie nicht von der Agentur schriftlich bestätigt worden sind. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

2. Präsentationen

Jegliche, auch teilweise Verwendung der von der Agentur mit dem Ziel des Auftragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentationen etc.), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.

3. Angebot und Auftrag

Angebote von der Agentur an den Auftraggeber, die Preise enthalten, kann der Aufraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Zugang annehmen. Nach Ablauf der Frist ist die Agentur an dieses Angebot nicht mehr gebunden. Erstellt die Agentur einen bloßen Kostenvoranschlag, so ist darin lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber an die Agentur zu sehen, das der Annahme durch die Agentur bedarf. Die Annahme eines von der Agentur ausgesprochenen Angebots erfolgt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden oder durch dessen schlüssiges Handeln.

4. Rechnung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Agentur stellt ihre Leistungen sofort nach Erbringung in Rechnung.

4.2 Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.

4.3 Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken sowie bei Werbemittelherstellung, ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen.

4.4 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle und sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

4.5 Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen sind nur mit von der Agentur anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber kein Unternehmen/Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist.

4.6 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält sich die Agentur das Eigentum an allen Leistungen und Rechten, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungsrechten sowie das Eigentum an überlassenen Dateien, Unterlagen und Gegenständen, vor.

4.7 Fremdkosten, also Kosten und Auslagen, wie insbesondere – jedoch nicht abschließend - Reise- und Hotelkosten Druck-, Repro-, Lithografie - und Versandkosten, Raummieten, Bewirtungskosten, etc., werden – auf Wunsch auch unter Vorlage der Fremdrechnungen – unter Aufschlag von 10 Prozent für die berechneten Leistungen Dritter sowie Übernahme des Zahlungsdienstes an den Kunden weiterberechnet (Handlingcharge), es sei denn, der Kunde übernimmt diese Kosten direkt.

5. Nutzungsrechte

5.1 Alle urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an den vom Auftraggeber zur werblichen Verwendung freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen der Agentur gehen auf den Auftraggeber über in dem Umfang, wie es der Zweck des jeweiligen Auftrags erfordert.

5.2 Kreative Leistungen basieren auf dem Urheberrechtsgesetz und dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

5.3 An den Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

5.4 Die Agentur ist – auch bei Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Auftraggeber – berechtigt, die Arbeitsergebnisse und den Kundennamen im Rahmen seiner Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen.

5.5 Erstellt die Agentur im Rahmen seiner vertraglichen Leistungen elektronische Programme, Programmteile, Webseiten, CSS-, HTML oder Javascript-Code, so sind der jeweilige Quellcode und die entsprechende Dokumentation nicht Gegenstand der Rechteeinräumung an den Auftraggeber.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden und Gestaltung der Zusammenarbeit

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die für die Leistungserbringung wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen. Soweit der Kunde der Agentur Vorlagen zur Verwendung bei der Gestaltung der Dienstleistung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und zur Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist.

6.2 Der Kunde hat innerhalb angemessener Zeit, in der Regel nicht mehr als drei Werktage, der Agentur mitzuteilen, ob er einen ihm von der Agentur unterbreiteten Entwurf zur Gestaltung und Durchführung der in der PR-Vereinbarung beschriebenen Leistung mit oder ohne Änderungen annimmt oder ablehnt.

6.3 Nimmt der Kunde den von der Agentur vorgeschlagenen Entwurf an, so gilt dies als Genehmigung des mit dem Vorschlag der Agentur verbundenen Kostenvoranschlags.

6.4 Der Kunde hat zur Korrektur übersandte Texte, Gestaltungen, Konzepte und Vorgehensweisen sowie empfangene Ware nach Erhalt unverzüglich und komplett auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Der Kunde übernimmt mit der Genehmigung von Entwürfen die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Text und Satz. Eine stillschweigende Genehmigung gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber innerhalb angemessener Frist, in der Regel nicht mehr als drei Werktage, keine ausdrückliche Genehmigung erteilt, aber auch keine geänderten Korrekturen verlangt. Der Kunde hat Reklamationen innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung der Leistung durch die Agentur zu.

7. Vertraulichkeit

Die Agentur und der Auftraggeber verpflichten sich hiermit gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des jeweiligen Vertragspartners erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zu Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, zu speichern noch weiterzugeben, weder zu verwerten noch Unbefugten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von der Agentur vorgestellten Ideen, Konzepte, Entwürfe in Text und/oder Bild, solange und soweit der Auftraggeber solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat.

8. Haftung

8.1 Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Die Agentur wird den Kunden rechtzeitig, mindestens jedoch zehn Werktage vor Durchführung einer geplanten, in dem Angebot beschriebenen Maßnahme, schriftlich auf erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.

8.2 Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Schadensersatzpflicht der Agentur für Schäden tritt jedoch erst dann ein, wenn der Kunde der Agentur die beanstandeten Mängel mitgeteilt und die Agentur die Mängel innerhalb von 10 Werktagen nicht behoben hat.

8.3 Die Agentur wird die schriftlich vereinbarten Termine einhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte unter dem Gesichtspunkt des Verzuges, wenn er der Agentur eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen beim Kunden – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

8.4 Eine Haftungsbeschränkung durch eine vertragliche Individualvereinbarung ist möglich.

9. Gestaltungsfreiheit

9.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

9.2 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

10.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber, der Kaufmann ist, und der Agentur ist der Sitz der Agentur.

10.2 Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.